G. Die Rekurrenten verzichteten darauf, Stellung dazu zu nehmen. Folglich wurden die Rekurrenten mit Einspracheentscheiden vom 22. Mai 2023 entsprechend den Vorabdrucken vom 7. Februar 2023 veranlagt (pag. 98-88). H. Am 20. Juni 2023 hat die C.________, handelnd durch ________ (Vertreterin), Namens und im Auftrag der Rekurrenten dagegen bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Die Vertreterin beantragt, dass