F. Mit Vorabdrucken zu den Einspracheentscheiden vom 7. Februar 2023 zeigte die Steuerverwaltung den Rekurrenten an, dass sie sie mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 495'146.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 479'075.-- (direkte Bundessteuer) und mit einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'118'797.-- (nur kantonale Steuern) zu veranlagen gedenke (pag. 87-78). Unter dem Titel "Entschädigungen nicht im LA enthalten" rechnete die Steuerverwaltung den Rekurrenten nach Überprüfung durch die Bereichsleitung neu ein Einkommen von CHF 331'500.-- auf (pag. 86 und pag. 83).