-4- darüber liegenden Preis ausgegeben würden. Es komme auch bei kotierten Gesellschaften häufig vor, dass neue Aktien unter dem aktuellen Aktienkurs ausgegeben würden. Es sei nicht ersichtlich, weshalb dies bei kleinen Gesellschaften nicht möglich sein solle (Gleichbehandlung). Interessanterweise richte sich die gesamte Begründung der Steuerverwaltung auf die Entreicherung der Gesellschaft, was zutreffendenfalls zu einer Aufrechnung bei sämtlichen von den Bezugsrechten profitierenden Aktionären hätte führen müssen.