D] hinsichtlich der Bezugsrechte aufgerechnet). Ergänzend zu ihren bisherigen Vorbringen führten die Rekurrenten aus, dass die Steuerverwaltung den Mantel der Rechtspersönlichkeit einer Aktiengesellschaft durchbreche und einen bisher unbekannten Tatbestand der Teilliquidation kreiere. Indem eine im Vergleich zum inneren Wert zu günstig erfolgte Neuausgabe von Aktien einer unterpreislichen Veräusserung von Geschäftsvermögen gleichkommen solle, würden verschiedene Tatsachen ausgeblendet. Zum einen seien die Aktien zum Nominalwert ausgegeben worden und nicht kostenlos.