E. Gegen die Veranlagungsverfügungen erhoben die Rekurrenten am 14. September 2018 Einsprache mit dem Begehren, auf die Aufrechnung von CHF 168'250.-- sei zu verzichten (pag. 77-73). Sie hätten nach den Gegenbemerkungen fast drei Jahre auf die Veranlagung warten müssen. In dieser werde nun ein neuerlicher, anders verpackter und betraglich reduzierter Versuch der Aufrechnung unternommen (statt CHF 296'800.-- [vgl. Bst. B] würden nun noch CHF 168'250.-- [vgl. Bst. D] hinsichtlich der Bezugsrechte aufgerechnet).