D. Die Steuerverwaltung erliess die Veranlagungsverfügungen und Schlussabrechnungen 2011 am 20. August 2018 (pag. 72-63). Sie veranlagte die Rekurrenten darin mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 335'161.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 327'825.-- (direkte Bundessteuer) und mit einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'118'797.-- (nur kantonale Steuern). Unter dem Titel "Entschädigungen nicht im LA enthalten" rechnete die Steuerverwaltung dabei ein Einkommen von CHF 168'250.-- auf (pag. 67 und pag. 64). Sie führte aus, dass die Aufrechnung aufgrund der Ausführungen der Rekurrenten auf die unentgeltliche Abgabe