-2- C. In ihren Gegenbemerkungen vom 10. November 2015 (pag. 62-60) beantragten die Rekurrenten, dass auf die Aufrechnung von CHF 295'400.-- zu verzichten sei. Es sei (steuerlich) nicht vorgeschrieben, dass sich der Preis der Aktien bei einer Kapitalerhöhung nach dem künftigen inneren Wert dieser zu richten habe. Zudem sei es nicht umsetzbar, den Nominalwert von neu ausgegebenen Aktien entsprechend deren innerem Wert festzulegen. Damit bliebe eine Emission mit Agio, wobei aufgrund der steuerfreien Ausschüttung steuerlich nichts gewonnen werde.