Arbeitnehmer der D.________ AG; bisher 5 Namenaktien, was einem Anteil am Aktienkapital von 5% entsprach) ihre Bezugsrechte ausübten. Die ursprünglich E.________ zustehenden Bezugsrechte wurden wie folgt zugewiesen: 14 Namenaktien an F.________ und 7 Namenaktien an den Rekurrenten (Protokoll über die ausserordentliche Generalversammlung der D.________ AG vom ________ 2011; Beilage 8 zum Rekursschreiben vom 20.6.2023). Nach der Zeichnung der neuen Aktien besass der Rekurrent 15 Namenaktien der D.________ AG (5 Aktien vorbestehend, 3 Aktien aus eigenem Bezugsrecht und 7 Aktien aus der Zuweisung), so dass er nach der Kapitalerhöhung Aktien im Umfang von 10% hielt.