Zwar wurde die bestehende bundesgesetzliche Regelung, die sich an der Zahlung von Unterhaltsbeiträgen orientiert und in dessen Rahmen bei alternierender Obhut mit Leistung von Unterhaltsbeiträgen kein hälftiger Abzug möglich ist, durch eine am 14. März 2016 eingereichte parlamentarische Initiative kritisiert. Es wurde vorgeschlagen, dass bei alternierender Obhut eine hälftige Aufteilung des Kinderabzugs auch möglich sein solle, wenn Unterhaltsbeiträge bezahlt würden (Parlamentarische Initiative 16.406 Nantermod ''Alternierende Obhut. Aufteilung des Kinderabzugs zwischen den Eltern").