1.1 Der Rekurrent hat mit Ziff. 5 seiner Rechtsbegehren beantragt, dass sein Verfahren sistiert wird, bis das Bundesgericht das Verfahren D.________, Fall-Nr. 2C_966/2022 beurteilt hat. Die genannte Verfahrensnummer führt zu keinem Resultat. Hinsichtlich D.________ hat das Bundesgericht aber am 18. Oktober 2023 ein Urteil mit der Verfahrensnummer 9C_696/2022 gefällt. Da sich das Bundesgericht darin mit Kinderabzügen und dem anwendbaren Tarif auseinandersetzt, schliesst die Steuerrekurskommission, dass der Rekurrent die Verfahrensnummer falsch angegeben und richtigerweise das Verfahren 9C_696/2022 gemeint hat.