D. Am 4. Juli 2023 hat die Steuerrekurskommission das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und den Rekurrenten zur Leistung eines Gerichtskostenvorschusses von CHF 800.-- aufgefordert. Mit Schreiben vom 10. Juli 2023 hat der Rekurrent dazu Stellung genommen, ergänzende Belege eingereicht und darum ersucht, die Schuldentilgung bei der Beurteilung seines Gesuchs nachträglich noch zu berücksichtigen. Die Steuerrekurskommission hat dem Rekurrenten daraufhin mitgeteilt, dass das Verfahren hinsichtlich der unentgeltlichen Rechtspflege für sie abgeschlossen und eine nochmalige Prüfung von Gesetzes wegen nicht vorgesehen sei.