Am Bundesgericht sei ein Fall mit ähnlicher Ausgangslage hängig. Da der Ausgang des entsprechenden Verfahrens relevant sei für das vorliegende Verfahren, werde die Sistierung dieses Verfahrens beantragt, bis der höchstrichterliche Entscheid vorliege. Der Rekurrent hat gleichzeitig um die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ersucht und diesbezügliche Belege beigebracht.