Gerade bei der modern-traditionellen Familie (Kinderunterhalt an die Mutter, hälftige Betreuung der Kinder, nur der Vater erwerbstätig) führe dies zu keinem ausgewogenen Ergebnis. Bei einer objektiven Betrachtungsweise komme der Vater in dieser Konstellation zur Hauptsache für den Unterhalt der Kinder auf, weshalb ihm der Kinderabzug und der Elterntarif zu gewähren seien.