In neurechtlichen Familienkonstellationen sei die Beteiligung beider Elternteile am finanziellen Unterhalt und der Kinderbetreuung die Regel, womit es keine klare Trennung mehr zwischen dem bezahlenden und dem betreuenden Elternteil gebe. Durch die Gewährung eines hälftigen Kinderabzugs und des Elterntarifs an beide Elternteile würde eine angemessene Besteuerung einer neurechtlichen Familien-Konstellation sichergestellt, welche der Änderung des Zivilgesetzbuches und dabei insbesondere der nicht mehr automatischen Zuweisung der alleinigen elterlichen Sorge, sondern der gemeinsamen elterlichen Sorge genügend Rechnung trage.