Der Rekurrent hat diese Rechtsbegehren insbesondere damit begründet, dass gemäss einem aktuellen Entscheid der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen die gesetzliche Regelung hinsichtlich der Zuteilung der Kinderabzüge sowie der Tarife nicht mehr zeitgemäss sei. Diese würde auf einem ausgedienten Rollenverteilungsmodel beruhen, welches so nicht mehr gelebt werde. Die frühere Rechtsprechung könne insofern nicht unbesehen auf die neurechtlichen Verhältnisse angewandt werden.