33 Abs. 1bis lit. b DBG sowie einen Abzug für Alleinstehende mit eigenen Kindern im eigenen Haushalt gemäss Art. 40 Abs. 3 lit. c StG zu reduzieren. 4. Der resultierende Steuerbetrag sei laut Art. 36 Abs. 2bis DBG für die direkte Bundessteuer um CHF 251.-- zu ermässigen. 5. Das Verfahren sei zu sistieren, bis die Beschwerde i.S. D.________, Fall-Nr. 2C_966/2022, vom Bundesgericht entschieden wird. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Rekurs- bzw. Beschwerdegegner."