betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2021 den Akten entnommen: A. A.________ (Rekurrent) und B.________ (Ex-Ehefrau bzw. Mutter) sind die Eltern von C.________ (geb. 2011; Sohn). Seit dem 1. Juli 2018 sind der Rekurrent und seine Ex-Ehefrau getrennt. Für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts wurde der Sohn unter die alternierende Obhut beider Eltern gestellt, wobei sich sein Wohnsitz bei der Mutter befand (vgl. die Trennungsvereinbarung sowie den Entscheid betreffend Eheschutzgesuch des Regionalgerichts ________, beide vom 16.1.2016; Akten der Steuerverwaltung, pag.