Gleichzeitig schafft das Vermieten auch Erträge, was auch für eine Kapitalanlage sprechen kann. Weder die Haltedauer noch der Aspekt des Vermietens noch die Art der Verbuchung können vorliegend in eindeutiger Weise eine Qualifizierung als Handelsobjekt oder als Kapitalanlage bewirken. Die Frage kann allerdings aufgrund der nachstehenden Ausführungen offen gelassen werden.