_ befinde. Es bestünden komplexe Verhältnisse bezüglich Dienstbarkeiten (Näherbaurechte, Grenzbaurecht, Durchfahrtsrechte), weshalb die Rekurrentin das Grundstück mit der Absicht erworben habe, einen für die Situation passenden Käufer zu finden. Bezüglich Vermietung wies die Vertreterin darauf hin, dass es bei einer Renditeliegenschaft einen Vorteil auf dem Liegenschaftsmarkt darstellen könne, wenn ein angebotenes Objekt bereits voll vermietet und die Rentabilität ausgewiesen sei.