-2- F. Mit Schreiben vom 19. Juni 2023 hat die Vertreterin namens der Rekurrentin Rekurs gegen den Einspracheentscheid vom 19. Mai 2023 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) eingereicht. Sie macht erneut geltend, dass die gesetzliche Limite für die ordentliche Gewinnbesteuerung erfüllt sei und beantragt sinngemäss die Aufhebung der Grundstückgewinnsteuerveranlagung.