Die Erwerbsauslagen von CHF 3'106.-- würden nicht als wertvermehrende Aufwendungen zählen, auch wenn sie aktiviert worden seien. Der erwähnte Betrag von CHF 30'177.-- stelle 23.39 % des Erwerbspreises von CHF 129'000.-- dar, weshalb das Erfordernis von mindestens 25 % an wertvermehrenden Aufwendungen nicht erfüllt sei.