1'068'000.-- betragen. Dieser Betrag liegt um CHF 456'900.-- unter dem Wert gemäss angefochtenem Einspracheentscheid. Die tatsächliche Reduktion gemäss vorliegendem Rekursentscheid beträgt CHF 32'600.--. Damit obsiegt der Rekurrent zu 7 % (CHF 32'600.-- / CHF 456'900.--). Die Verfahrenskosten in Höhe von total CHF 2'519.50 (bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 1'500.-- und Gutachterkosten von CHF 1'019.50) werden dem Rekurrenten zu 93 %, ausmachend CHF 2'343.15, zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.