-8- 6.6 In der Rekursschrift vom 14. Juni 2023 macht der Rekurrent zudem geltend, dass ein hoher amtlicher Wert "eine gütliche Erbteilung innerhalb der Familien" erschwere oder verhindere. Das vorliegende Verfahren betrifft keine erbrechtlichen Aspekte, sondern ausschliesslich die steuerrechtliche Frage, mit welchem Wert das Grundstück Nr. 1___ bei der Vermögens- und Liegenschaftssteuer zu versteuern ist. Wie mehrfach erwähnt, orientiert sich der amtliche Wert am Verkehrswert. Allfällige Schwierigkeiten bei der Regelung des Nachlasses sind auf die stark gestiegenen Immobilienpreise in der Region C.___