6.5 Bereits im Rekursschreiben vom 14. Juni 2023 hat der Rekurrent erklärt, dass er bzw. seine Familie "an einer nachhaltigen Entwicklung ihres Areals interessiert" seien. In der Stellungnahme vom 21. August 2023 ergänzt der Rekurrent, dass "aus Sicht der Eigentümer [...] auch ein altes Gebäude eine Berechtigung und auch eine wichtige Funktion in einem aus den Fugen geratenen Wohnungsmarkt [habe]". Zahlbarer Wohnraum dürfe nicht durch eine hohe steuerliche Belastung verunmöglicht werden.