Wie im Augenschein-Protokoll ausgeführt, geht die Delegation der Steuerrekurskommission davon aus, dass es sich hierbei um einen für die örtlichen Verhältnisse sehr tiefen Ansatz handelt, der den vom Rekurrenten geltend gemachten Nachteilen des Terrains, namentlich dessen Neigung und den vorhandenen Erdankern, ausreichend Rechnung trägt. Die Ausführungen des Rekurrenten in der Stellungnahme vom 10. April 2024 vermögen daran nichts zu ändern.