2.4 der Bewertungsnormen dar. Falls der Umschwung das übliche Mass übersteigt, ohne dass diese zusätzliche Fläche selbstständig überbaut werden könnte, spricht man von zusätzlichem Umschwung (Bewertungsnormen, Ziff. 2.4.7). Dieser wird nach der gleichen Methodik wie Bauland bewertet, wobei jedoch grössere Abzüge vorgesehen sind. Das hier zu beurteilende Grundstück Nr. 1___ misst insgesamt 2'835 m2. Davon entfallen laut Grundbuch 133 m2 auf das Wohnhaus Nr. 1, 45 m2 auf den Schopf Nr. 1a und 15 m2 auf einen Teil des Einstellraums Nr. 3a. Von den verbleibenden 2'642 m2 hat die Steuerverwaltung 1'342 m2 als Platz Umschwung nicht gesondert bewertet (gemäss Grundstückprotokoll misst der Platz