Für die drei Wohnungen im Gebäude Nr. 1 beträgt der Protokollmietwert gemäss Augenschein-Protokoll CHF 49'660.--, was pro Wohnung CHF 1'379.-- im Monat ausmacht (es handelt sich um 3-Zimmerwohnungen im Erd- und Dachgeschoss und um eine 4-Zimmerwohnung im Obergeschoss). Angesichts der zentralen Lage und mit Blick auf die oft thematisierte Wohnungsknappheit in touristischen Zentren (vgl. z.B. den Artikel in der NZZ am Sonntag vom 12.2.2022: Im Berggebiet gibt es eine Wohnungsnot; abrufbar über die Suchfunktion auf ) erscheinen Mietzinse in dieser Grössenordnung nicht unrealistisch. Der Rekurrent hat denn auch keinerlei Nachweise für seine Sichtweise eingereicht.