Der effektive Mietertrag ist im amtlichen Bewertungssystem grundsätzlich unerheblich. Mietertrag und Protokollmietwert können deshalb im Einzelfall stark voneinander abweichen (Kästli/Bärtschi in: Praxiskommentar zum Berner Steuergesetz, Band 1, Artikel 1 bis 125, 2014, N. 14 zu Art. 54 StG). Für die drei Wohnungen im Gebäude Nr. 1 beträgt der Protokollmietwert gemäss Augenschein-Protokoll CHF 49'660.--, was pro Wohnung CHF 1'379.-- im Monat ausmacht (es handelt sich um 3-Zimmerwohnungen im Erd- und Dachgeschoss und um eine 4-Zimmerwohnung im Obergeschoss).