6.3 Zusätzlich macht der Rekurrent geltend, dass der Protokollmietwert unrealistisch hoch sei. Mit der seiner Auffassung nach am besten vermietbaren Wohnung im Dachgeschoss lasse sich bloss ein Ertrag von CHF 14'400.-- im Jahr erzielen. Der Protokollmietwert bildet ein Zwischenergebnis bei der amtlichen Bewertung und soll dem langfristig erzielbaren Mietzins entsprechen (vgl. E. 3.3 hiervor; vgl. Erläuterungen, S. 5). Der effektive Mietertrag ist im amtlichen Bewertungssystem grundsätzlich unerheblich.