6.2 Weiter kritisiert der Rekurrent in allgemeiner Hinsicht, dass sich "der sogenannte Augenschein" in erster Linie auf die Raumaufnahme beschränkt habe und dass "wesentliche Anliegen" des Rekurrenten nicht überprüft, im Protokoll nur oberflächlich behandelt oder gar nicht erwähnt worden seien. Konkret bemängelt der Rekurrent, dass der ungünstigen Erschliessung der Wohnung im zweiten Obergeschoss, der geringen Raumhöhe und der schlechten Schallisolation ungenügend Rechnung getragen werde. Diese Kritik ist unbegründet. Bei der Raumaufnahme hat die Delegation den bis anhin mit 0.1 RE bewerteten Vorplatz im ersten Obergeschoss als reine Verkehrsfläche (ohne RE) eingestuft.