6.1 Der Rekurrent weist vorab darauf hin, dass die Steuerrekurskommission zwei verschiedene Termine bzw. Fristen für die Stellungnahme zum Augenschein-Protokoll genannt habe. Im ursprünglichen, eingeschrieben versandten, Begleitschreiben zum Protokoll vom 20. März 2024 wurde als Termin für eine allfällige Stellungnahme der 10. April 2024 genannt. Nachdem diese Sendung mit dem Vermerk "nicht abgeholt" an die Steuerrekurskommission zurückgelangt war, sandte diese das Augenschein-Protokoll dem Rekurrenten am 3. April 2024 noch einmal als nichteingeschriebene Sendung zu.