Zudem werde eine gütliche Erbteilung innerhalb der Familie erschwert, weil die Übernahme durch ein Familienmitglied nicht mehr finanzierbar sei, was zum "Ausverkauf der Heimat" beitrage. Konkret kritisiert der Rekurrent zahlreiche Bewertungsfaktoren und insbesondere die Bewertung des zusätzlichen Umschwungs. Ergänzend wirft er der Steuerverwaltung vor, im Einspracheentscheid nicht ausreichend auf seine Einwendungen eingegangen zu sein.