C. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 14. Juni 2023 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt einen deutlich tieferen amtlichen Wert. Zur Begründung führt der Rekurrent zunächst aus, dass durch die nach der allgemeinen Neubewertung erhöhte steuerliche Belastung ein "unnötiger Druck, die Parzelle entsprechend der Bewertung nutzen zu müssen" entstehe. Zudem werde eine gütliche Erbteilung innerhalb der Familie erschwert, weil die Übernahme durch ein Familienmitglied nicht mehr finanzierbar sei, was zum "Ausverkauf der Heimat" beitrage.