A. Das Grundstück C.________ Nr. 1___, ist seit dem Jahr 2006 im Alleineigentum von A.________ (fortan: Rekurrent). Das Grundstück liegt in der Bauzone (Wohnzone, drei Geschosse) unmittelbar südwestlich des Bahnhofs C.________. Auf der Parzelle befinden sich ein Wohnhaus mit drei Wohnungen (Gebäude Nr. 1), ein alter Schopf (Gebäude Nr. 1a) sowie ein zusätzlicher Raum, der an die Einstellhalle des Nachbargrundstücks (Gebäude Nr. 3a) angebaut ist. Die gesamte Grundstückfläche misst 2'835 m2, wovon in der bisherigen Bewertung 1'300 m2 als zusätzlicher Umschwung ausgeschieden sind.