2. Es wird festgestellt, dass betreffend die direkte Bundessteuer 2020 keine Beschwerde vorliegt, weshalb das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben wird. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.--, werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.