-5- 4.784. Die so errechnete (totale) einfache Vermögenssteuer von CHF 1'595.20 (gerundet) ergibt sich aus dem Einspracheentscheid (pag. 89) bzw. der ursprünglichen Veranlagung (pag. 63) des Rekurrenten. Weiter ergibt sich daraus, dass die Reduktion der Vermögenssteuer nach Art. 66 StG (CHF -1'911.--) der Differenz zwischen der tarifmässigen einfachen Vermögenssteuer (CHF 3'506.20) und dem aufgrund der Vermögenssteuerbremse höchstens zulässigen Total der einfachen Vermögenssteuer (CHF 1'592.20) entspricht. Steuersatz