25 % von CHF 30'526.-- ergeben CHF 7'631.50, womit die Vermögenssteuer vorliegend aufgrund der Vermögenssteuerbremse maximal CHF 7'631.50 betragen darf. Um von dieser maximalen Vermögenssteuer auf die in der Veranlagung bzw. dem Einspracheentscheid dargestellte einfache Steuer zu kommen, muss diese durch die Steueranlagen (gesamthaft ausmachend 4.784, bestehend aus 3.06 hinsichtlich der kantonalen Steuer, 1.54 hinsichtlich der kommunalen Steuer und 0.184 hinsichtlich der Kirchensteuer) geteilt werden, also CHF 7'631.50 geteilt durch