E. Am 3. Juli 2023 hat der Rekurrent die geforderten Verträge beigebracht. Er hat ausgeführt, dass keine Sicherheiten vorliegen würden, da die Darlehensnehmerin keine hätte bieten können. Auf Sicherheiten betreffend die Liegenschaften in D.________ sei umständehalber verzichtet worden, mit Drittgläubigern war und sei ohnehin nicht zu rechnen. Er habe der Darlehensnehmerin helfen wollen, eine berufliche Existenz aufzubauen und habe durchaus damit gerechnet, dass sie die Darlehen werde zurückzahlen können. Der erwartete berufliche Erfolg sei aber ausgeblieben, weshalb sie dazu nicht in der Lage (gewesen) sei.