-2- der Darlehensnehmerin ediert werden sowie ein Bericht über deren Vermögenslage eingeholt wird. D. Mit Eingangsbestätigung vom 12. Juni 2023 hat die Steuerrekurskommission den Rekurrenten über die Beweislastverteilung aufgeklärt. Zudem hat sie ihn aufgefordert, Unterlagen zu den Darlehen einzureichen und zu erklären, warum er ohne das Vorhandensein von Sicherheiten Darlehen in dieser Grössenordnung gewährt habe.