Obwohl er schon anlässlich der Steuererklärung und später im Einspracheverfahren geltend gemacht habe, dass bezüglich dieser Darlehen eine hohe Verlustwahrscheinlichkeit bestehe, sei diesem Umstand seitens der Steuerverwaltung nicht Rechnung getragen worden. Die Darlehensnehmerin werde niemals zur Rückzahlung der Darlehen in der Lage sein. Sie habe im 2019 Aktiven von rund CHF 38'000.-- ausgewiesen (vgl. dazu die vom Rekurrenten mit Rekurs beigebrachte Berechnung des steuerbaren Einkommens und Vermögens 2019 der Darlehensnehmerin), die erst noch grösstenteils im Geschäft investiert seien. Ihr Einkommen habe kaum das Existenzminimum erreicht. Auch die Eigentumswohnung in D.________ ändere