B. Letztmals mit Einspracheentscheid vom 22. Mai 2023 wurde der Rekurrent von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), für das Steuerjahr 2020 auf ein steuerbares Vermögen von CHF 3'029'305.-- veranlagt (pag. 87; so auch schon in der Veranlagung vom 30.12.2022 [pag. 61]). Darin enthalten sind die oben aufgeführten Darlehen und Auszahlungen von gesamthaft CHF 496'317.-- (wie in der Steuererklärung deklariert [pag. 54]).