1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern 2021 (Sonderveranlagung) wird abgewiesen. Der Einspracheentscheid vom 30. Dezember 2022 wird insofern geändert, als dass der Liquidationsgewinn auf CHF 114'804.-- festgesetzt wird. Die Akten werden zur Neuberechnung der Steuern an die Steuerverwaltung geschickt. 2. Der Einspracheentscheid vom 30. Dezember 2022 wird aufgehoben und die Akten zur Neufestsetzung des Liquidationsgewinns und entsprechender Neuveranlagung der direkten Bundessteuer 2021 (Sonderveranlagung) im Sinne der Erwägungen an die Steuerverwaltung geschickt.