Die Rekurrenten haben in ihrer Stellungnahme vom 5. März 2023 einen Beitragssatz von 11 % angewendet. Auf Aufforderung der Steuerrekurskommission vom 18. Juni 2024 haben sie den Bei- -9- tragssatz von 11 % in der Stellungnahme vom 2. Juli 2024 damit begründet, dass die Ausgleichskasse nebst den AHV-Beiträgen auch noch für die Familienausgleichskasse 1.69 % einfordert. Dafür haben sie eine entsprechende Verfügung als Beleg eingereicht. Ihr Einwand ist damit zutreffend und die Rückstellung auf 11.69 % (ausmachend CHF 15'197.--) festzulegen.