7.6 Sodann hat die Steuerverwaltung eine Rückstellung für AHV-Beiträge gebildet. Gemäss Merkblatt 2.02 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO beträgt der Beitragssatz 10 % (Ziff. 5 des Merkblatts, abrufbar unter: Rubriken: "Merkblätter & Formulare > Merkblätter > Beiträge AHV/IV/EO/ALV"; abgerufen am 18.6.2024). Dem folgend hat die Steuerverwaltung ausgehend von der Summe der wiedereingebrachten Abschreibungen von CHF 130'001.-- eine Rückstellung von CHF 13'000.-- errechnet. Die Rekurrenten haben in ihrer Stellungnahme vom 5. März 2023 einen Beitragssatz von 11 % angewendet.