7.5 Unklar ist, welche Bedeutung das eingereichte Verkehrswertgutachten der Gültschätzungskommission haben soll (unnummerierte Beilage zum Rekurs- und Beschwerdeschreiben). Das Gutachten datiert aus dem Jahr 2017 und beziffert den Wert der Stockwerkeinheit mit CHF 133'000.--. Dies ist zum einen vorliegend deswegen unbehelflich, weil der anfängliche Buchwert im Jahr 2010, d.h. die Anlagekosten, strittig sind und nicht der Verkehrswert zu einem späteren Zeitpunkt.