7.3 Die Rekurrenten machen geltend, es lasse sich aus dem Kaufvertrag und aus dem Hypothekenvertrag mit der D.________bank (beides Beilagen zur Stellungnahme vom 2.7.2024) ablesen, dass der Rekurrent die Stockwerkeinheit als Privatperson gekauft habe. Es sei in den Dokumenten die Privatadresse vermerkt und kein Hinweis auf die Geschäftstätigkeit angebracht worden.