Daher existiert keine Buchhaltung und ist auch nicht aus sonstigen Dokumenten ersichtlich, welches der anfängliche Buchwert gewesen ist. Die Tabelle in Beilage 3 zur Stellungnahme vom 5. März 2023 ist offenkundig nachträglich angefertigt worden und stellt keinen Beleg für den anfänglichen Buchwert dar.