7.2 Aus den Akten ist ersichtlich, dass der Rekurrent jeweils eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben seiner Unternehmung angefertigt und der Steuererklärung beigelegt hat. Eine Bilanz des Jahres, in welchem die Stockwerkeinheit gekauft worden ist, existiert nicht. Das Formular 9 der Steuererklärung hat der Rekurrent nur teilweise ausgefüllt und namentlich die Rubrik "Buchwert Geschäftsliegenschaft" leer gelassen. Daher existiert keine Buchhaltung und ist auch nicht aus sonstigen Dokumenten ersichtlich, welches der anfängliche Buchwert gewesen ist.