Die Rekurrenten haben in ihrer Stellungnahme vom 5. März 2023 ausdrücklich bestätigt, dass die in der Vernehmlassung der Steuerverwaltung enthaltene Liste der jedes Jahr getätigten Abschreibungen zutreffend ist. Demnach steht fest, dass der Rekurrent in den Jahren nach dem Kauf bis zur Überführung ins Privatvermögen auf der Liegenschaft Abschreibungen von gesamthaft CHF 130'001.-- getätigt hat. Bestritten ist hingegen, wie hoch der anfängliche Buchwert ist, auf dem die Abschreibungen getätigt worden sind.