7. Der Rekurrent hat seine Tätigkeit als Unternehmensberater in einer 2010 von ihm gekauften Stockwerkeinheit in E.________ ausgeübt. Unbestrittenermassen hat er damals die Stockwerkeinheit zum Preis von CHF 150'000.-- erworben. Der amtliche Wert hat CHF 194'680.-- betragen, was ebenfalls unbestritten ist. Die Rekurrenten haben in ihrer Stellungnahme vom 5. März 2023 ausdrücklich bestätigt, dass die in der Vernehmlassung der Steuerverwaltung enthaltene Liste der jedes Jahr getätigten Abschreibungen zutreffend ist.